Allgemeine Vertragsbedingungen der TANZ-FABRIK

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER TANZ-FABRIK

1. Vertragsgegenstand
Die TANZ-FABRIK gewährt ihren Schülerinnen und Schülern (Teilnehmer) während den angeschriebenen Öffnungszeiten gegen Entgelt die Benutzung der TANZ-FABRIK.

An gesetzlichen Feiertagen, den fünf Wochen Sommerferien sowie den zwei Wochen während den Weihnachtsferien ist die TANZ-FABRIK für die ordentlichen Stunden geschlossen. Während den Sommerferien werden Workshops durchgeführt, welche unlimitiert und für Mitglieder kostenlos besucht werden können. Die Kurspause während den Weihnachtsferien ist bereits im Abonnementspreis berücksichtig und gibt keinen Anspruch auf eine Reduktion. Der Ferienplan des jeweiligen Bezirks wird für die Festlegung der Ferienzeiten angewendet.

Lektionen, die in der normalen Öffnungszeit wegen gesetzlicher Feiertage ausfallen, können nachgeholt werden.


2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der TANZ-FABRIK Showtanzschule GmbH wird online über verschlüsselte Eingabe oder in Schriftform mit der Unterschrift des Teilnehmers beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreters abgeschlossen.

Der Vertrag zwischen der TANZ-FABRIK und dem Teilnehmer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, insofern er nicht fristgerecht gemäss Ziffer 6 gekündigt wird. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.


3. Beitragszahlung
Der Kursbeitrag wird 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die TANZ-FABRIK das Recht vor, eine Mahngebühr zu verrechnen.


4. Leistungsstörungen
Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der von der TANZ-FABRIK angebotenen Leistungen durch den Teilnehmer. Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die die TANZ-FABRIK nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlung noch auf Schadenersatz. Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, können bei längeren, schriftlich entschuldigten Ausfallzeiten die Lektionen unter Angabe des Ausfallgrundes nachgeholt werden. Die TANZ-FABRIK akzeptiert folgende Gründe:

- Erkrankung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis
- Verletzung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis
- Beruflicher Abwesenheit, Kuraufenthalt für eine Dauer von mindestens sechs zusammenhängenden Wochen
- Eintreten einer Schwangerschaft

Jede längere Abwesenheit ist der Leitung der TANZ-FABRIK mitzuteilen. Das Abo kann in Absprache mit der TANZ-FABRIK Leitung in einen „Pause“-Status gesetzt werden. Die nicht bezogenen und bezahlten Lektionen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


5. Haftung
Die TANZ-FABRIK haftet nicht für Schäden, welche sich der Teilnehmer bei der Benutzung der TANZ-FABRIK bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Dienstleistungen zuzieht. Desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.


6. Kündigung
Der Austritt kann nur auf Ende eines Quartals erfolgen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (Brief/Email) spätestens 30 Tage vor dem Ende des Quartals bei der Leitung der TANZ-FABRIK eingegangen sein. Ein vorzeitiger Austritt mit Kursgeldrückerstattung kann nur bei Erkrankung, Unfall oder Schwangerschaft (mit Arztzeugnis) erstattet werden. Bei nicht termingerecht eingereichter Kündigung schuldet der Teilnehmer der TANZ-FABRIK den vollen Quartalsbeitrag.


7. Sonstiges
Der Unterricht bringt keine Gefahren für die Gesundheit des Kursteilnehmers. Bei Auftreten von Beschwerden ist die Leitung der TANZ-FABRIK unverzüglich zu informieren.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden dem Teilnehmer in schriftlicher Form übergeben. Die in den Geschäftsräumen aushängende Hausordnung ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das entsprechende Gesetzesrecht.


8. Beitritt Verein «aim for more»
Mit dem Vertragsabschluss wird gleichzeitig der Beitritt zum Verein «aim for more» erklärt. Die Zielsetzungen des Vereins sind die Durchführung und Unterstützung von Tanzprojekten und -veranstaltungen oder die Teilnahme daran, die Förderung von talentierten Schülerinnen und Schülern sowie von Gruppen im Hinblick auf die Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen und die allgemeine Kinder- und Jugendförderung. Der Mitgliederbeitrag wird aus dem Schulgeld beglichen. Die Vereinsstatuten sind hier publiziert.


9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Urdorf
17. Dezember 2021